Eine Meldung, schon etwas älter, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Vorstellungswelt der Vertriebenen. Die Preußische Treuhand, in der sich Vertriebene zusammengeschlossen haben, um Polen zu verklagen, nachdem die deutsche Regierung Schröder einigermaßen klar erklärt hatte – gerade so, dass es nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden könne sollte –, dass sie die Umsiedlungen nicht als Verbrechen ansehen und die Aufnahme Polens in die EU nicht deshalb behindern würde – ist beleidigt. Sie meint, dass der deutsche Staat sich gefälligst für sie einzusetzen und die Gebiete, aus denen ihre Mitglieder umgesiedelt wurden, von Polen zurück zu verlangen hätte. Und da auch die deutsche Regierung Merkel, bei aller Protegierung und Finanzierung des Bundes der Vertriebenen und der Übernahme großer Teile des Gedankengutes dieser Organisation in die offizielle Gedenkpolitik, dies auch nicht tut, kündigte die Preußische Treuhand Mitte Dezember an, ebendiese Regierung verklagen zu wollen.
Die Regierung würde, so der Vorsitzende der Preußischen Treuhand, Rudi Pawelka, ihre Obhutspflicht gegenüber den Vertriebenen verletzen. Obhutsplicht, dass ist die Pflicht, Personen in Lebenslagen beizustehen. Die Wohnungsbaugesellschaft hat beispielsweise eine Obhutsplicht ihren Mieterinnen und Mietern gegenüber, die Wohnungen und Häuser sicher und bewohnbar zu halten; die Gefängnisleitung oder die Schulleitung haben Obhutsplichten gegenüber den Personen, die ihnen „anvertraut“ sind. Jetzt lässt sich fragen, welche Obhutspflicht die deutsche Regierung gegenüber den Vertriebenen als Gruppe hätte. Real gesehen keine. Die Vertriebenen, so sehr sie sich auch als Opfer aufspielen, sind soweit als möglich in die deutsche Gesellschaft integriert worden, sie sind beispielsweise nach dem Zweiten Weltkrieg gegenüber den Strafverfolgungen der Alliierten beschützt worden – das könnte man, wenn man es ganz eng auslegt, als wahrgenommene Obhutspflicht bezeichnen, auch wenn man es nicht genügend als Kontinuität der nationalsozialistischen Verbrechen diskreditieren muss.
Doch Vertriebene denken anders, auch wenn ein Teil des Bundes der Vertriebenen versucht, dies heute unverfänglicher darzustellen. Die Vertriebenen sind diejenigen Umgesiedelten, welche den Rassekonstrukten des Nationalsozialismus auch nach ihrer Umsiedlung und Integration in die bundesdeutsche Gesellschaft anhingen und weiter anhängen. Sie sehen sich als so etwas wie „Volksgruppen im Exil“. Dies motiviert ihre gesamte Politik, ihre Organisation in Landsmannschaften, ihr Traditionsgehabe. Die einzelnen Landsmannschaften seien, so die Überzeugung, nur vorübergehend in Deutschland – quasi solange, bis sich die Niederlage des deutschen Faschismus ausgesessen sei. Solange hätte die deutsche Regierung für diese Gruppen zu sorgen und anschließend alles zu tun, dass sie in „ihre Gebiete“ zurückkehren könnten. Deshalb war es – im Gegensatz zu allen Behauptungen von den Integrationsleistungen, die der Bund der Vertriebenen heute als seine Politik in der alten BRD anführt – Grundüberlegung der Vertriebenen, dass sich die einzelnen Landsmannschaften „rein zu halten“ hätten. Eine Landmannschaft repräsentiert ein Volk, welches auf ein Gebiet gehört – so der rassistische Grundsatz. Alles andere würde dieses Volk kaputtmachen. (Und deshalb ist genaugenommen die Integration des Großteils der Umgesiedelten in die deutsche Gesellschaft historisch gesehen ein riesiger Misserfolg der Vertriebenen.)
Aus diesem Gedanken motiviert sich auch die ansonsten vollkommen unsinnige Klage und der Standpunkt der Preussischen Treuhand: Die deutsche Regierung sei so etwas wie ein Exilgeber, der die Aufgabe hätte, die Vertriebenen wieder dort anzusiedeln, von wo sie nach 1945 umgesiedelt wurden.
Es gibt keine Obhutspflicht gegenüber den Vertriebenen. Sie sind aufgrund der deutsche Verbrechen und aufgrund der Rassekonstrukte, die sie als Vertriebene immer noch verfolgen, umgesiedelt worden. Die deutsche Regierung, so sehr sie auch die Vertriebenen ansonsten unterstützt und so sehr sie – wenn wir die Terminologie einmal aufnehmen – die Obhutsplicht gegenüber anderen Menschen, namentliche Migrantinnen, Migranten, Armen, Gehandicapten und anderen systematisch verletzt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr hinter ihre heutige Haltung, dass die Umsiedlungen geschehen und nicht mehr rückgängig gemacht werden können und sollen, zurückgehen. Aber schon die Ankündigung der Klage durch Pawelka – immerhin auch Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien – zeigt wieder einmal, dass hinter dem angeblich unpolitischen Eintreten der Vertriebenen für – zu großen Teilen angebliche – Traditionen, nichts anderes als rassistische Konstrukte stehen.